EU geht gegen „Klingelton-Betrug“ vor

Donnerstag, 17. Juli 2008 um 15:21
EU-Kommission

17.07.2008 - EU?Verbraucherschutzkommissarin Kuneva hat heute die Ergebnisse einer EU-weiten Untersuchung zum Onlineangebot von Mobilkommunikationsdiensten bekannt gegeben. Bei über 500 geprüften Internetseiten muss nun in 80 Prozent der Fälle eingehender untersucht werden, ob mutmaßliche Verstöße gegen das EU?Verbraucherrecht vorliegen. In Deutschland wurden 30 Seiten unter die Lupe genommen. Viele dieser Seiten richten sich ausdrücklich an Kinder und Jugendliche, etwa Angebote zu Klingeltönen oder Hintergrundbilder. Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere unklare Preisangaben, fehlende Steuerbeträge oder die Verschleierung der Tatsache, dass es sich um ein Abonnement handelt. Weitere Probleme betreffen irreführende Praktiken.

EU-Verbraucherschutzkommissarin Kuneva dazu: „Viel zu viele Menschen erleben kostspielige Überraschungen mit mysteriösen Abbuchungen, Gebühren und Klingelton-Abos. Wir werden jeden dieser unseriösen Anbieter EU?weit verfolgen. Aber wir müssen auch die Verbraucher warnen – insbesondere Teenager und Kinder –, nicht allzu leichtsinnig zu sein. Es gibt viele respektable Anbieter im Netz, doch sollte man vorsichtshalber immer alles prüfen und sicherstellen, dass man nur das Gewünschte und nicht auch noch kostspielige Extras bestellt.“ In Europa gibt es über 495 Million Mobiltelefone. Allein die Klingeltöne machten 2007 schätzungsweise 29 Prozent des Volumens für „Mobilkommunikationsinhalte“ aus, ein Plus von über 10 Prozent im Vergleich zu 2006. Der europaweite Umsatz mit Klingeltönen betrug im Jahr 2007 schätzungsweise 691 Millionen Euro. Die für die Durchsetzung des Verbraucherrechts zuständigen Behörden in Europa haben Internetseiten auf Verstöße gegen einschlägige EU?Vorschriften untersucht. Die so genannte Sweep-Aktion konzentrierte sich auf drei Arten von Praktiken im Mobilkommunikationssektor, die die Verbraucherrechte beeinträchtigen: unklare Preisangaben, mangelhafte Informationen zum Anbieter und irreführende Werbung.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Telekommunikation

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