EU-Aktuell: Deutscher Solarenergiesektor geprüft

Donnerstag, 17. Juli 2008 um 15:23
EU-Kommission

17.07.2008 - Die EU-Kommission hat eine Beihilfe von 47 Millionen Euro genehmigt, die Deutschland dem Unternehmen Wacker Schott für die Herstellung von Solarwafern in Thüringen gewähren will. Das Vorhaben sieht Investitionen von 322 Millionen Euro vor und soll zur Entstehung zahlreicher direkter und indirekter Arbeitsplätze führen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags ein Verfahren zur förmlichen Prüfung einer Beihilfe von 48 Millionen Euro für die Fertigung von Solarwafern durch das Unternehmen Deutsche Solar in Sachsen eingeleitet. Die Beihilfe könnte Bestandteil eines größeren Investitionsvorhabens sein. Sollte sich diese Vermutung bestätigen, müsste die Beihilfe gemäß den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2007-2013 reduziert werden.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Ich freue mich, dass ich grünes Licht für das Großinvestitionsvorhaben von Wacker Schott geben kann, das zur Entstehung von mehr als 500 direkten und indirekten Arbeitsplätzen führen soll und die Entwicklung der Region positiv beeinflussen wird. Im Fall von Deutsche Solar müssen wir jedoch sicherstellen, dass die Beihilfe nicht die Wettbewerbsposition des Unternehmens stärkt, ohne dabei den regionalen Zusammenhalt zu fördern. Deshalb haben wir entschieden, die geplante Beihilfe zugunsten dieses Unternehmens einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.“

Die Vorhaben von Wacker Schott und von Deutsche Solar sollen in Gebieten realisiert werden, in denen nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag wegen des außergewöhnlich niedrigen Lebensstandards bzw. der hohen Arbeitslosigkeit Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen. In beiden Fällen wird die Beihilfe, die in Form einer Investitionszulage und eines Zuschusses ausgezahlt wird, im Rahmen bestehender Beihilferegelungen gewährt, doch wegen der hohen Beihilfebeträge und Investitionskosten mussten beide Maßnahmen einzeln bei der EU-Kommission angemeldet und von ihr geprüft und genehmigt werden. Die EU-Kommission überprüfte in beiden Fällen, ob der Marktanteil der begünstigten Unternehmen und die durch die Investition geschaffenen zusätzlichen Produktionskapazitäten die in den Leitlinien für Regionalbeihilfen genannten Schwellen überschreiten. Als für die Prüfung relevante Produktmärkte wurden in beiden Fällen die Märkte für Solarwafer, Solarzellen und Solarmodule ermittelt. Die EU-Kommission stellte fest, dass der Anteil der beiden Unternehmen an den relevanten Weltmärkten sowohl vor als auch nach der geplanten Investition unter 25 Prozent liegt. Ferner gelangte sie zu dem Schluss, dass die Wachstumsrate auf den relevanten Märkten höher ist als der Anstieg des BIP im EWR, so dass die Produktionsausweitung wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Solartechnik

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