Eröffnung der 5G-Frequenzauktion

5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen

Dienstag, 19. März 2019 um 08:29

Die 41 Frequenzblöcke werden gleichzeitig versteigert und Bieter können Gebote auf mehrere Blöcke abgeben. Gebote müssen in definierten Gebotsschritten abgegeben werden. Dabei gilt für jeden Block ein Mindestgebot zwischen 1,7 und 5 Mio. Euro.

Spätestens nach einer Stunde endet eine Auktionsrunde. Die aktuellen Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht und im Öffentlichkeitsraum am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz bekannt gegeben.

Die Versteigerung endet, wenn auf keinen Block weitere valide Gebote eingehen. Die Dauer der Versteigerung lässt sich nicht prognostizieren.

Versorgungsauflagen

Erfolgreiche Bieter müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

Für Neueinsteiger gelten abweichende Versorgungsauflagen.

Die Ergebnisse der Versteigerungsrunden werden unter www.bundesnetzagentur.de/auktion2019 veröffentlicht.

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