Ende der Frist zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2015

5G - Netzausbau Deutschland

Freitag, 10. Januar 2020 um 13:43

Die Frequenzen im Bereich 700 MHz, die vom Rundfunk zu räumen waren, stehen erst seit Mitte 2019 vollständig zur Verfügung. Seitdem haben die Unternehmen das Ausbautempo spürbar erhöht.

Die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zur Versorgung der einzelnen Bundesländer und bundesweit können auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband abgerufen werden.

Überprüfung durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber und wird in jedem Bundesland eigene Messungen durchführen. Hierbei wird durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ermittelt, ob die von den Mobilfunknetzbetreibern gemeldete Versorgung tatsächlich vorhanden ist. Diese Überprüfungen werden mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung entscheidet die Bundesnetzagentur dann über die Erfüllung der Versorgungsauflage und prüft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Hintergrund Versorgungsauflage

Die Bundesnetzagentur hat in der Zuteilung der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen Auflagen gemacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1. Januar 2020 98% der Haushalte bundesweit und 97% der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

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