ELSTER: 21 Millionen Steuererklärung per Internet

Online-Steuererklärungen

Donnerstag, 11. Mai 2017 um 12:00

Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung komplett papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.

Das Web-Angebot ElsterOnline: Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich. Daneben bietet die Finanzverwaltung auch die Bereitstellung eines elektronischen Steuerbescheids an, aus dem die Abweichungen zur Steuererklärung ersichtlich werden (Bescheiddatenabgleich).

Bearbeitung der Steuererklärung: Die elektronische Abgabe der Steuererklärung versetzt die Finanzverwaltung in die Lage, die Angaben vollautomatisch zu prüfen und auch den Steuerbescheid rein maschinell zu erstellen. Die Erklärungen werden also nicht mehr durch Veranlagungsbeamte im Finanzamt geprüft, sondern der Steuerbescheid wird vom Computer erstellt.

Nur in Ausnahmefällen wird ein Finanzbeamter manuell die Angaben prüfen und in die Bescheiderstellung eingreifen. „Auch wenn diese Entwicklung für Juristen fast einer Revolution gleichkommt, werden dadurch weitere Effizienzsteigerungen im Verfahren möglich. Denn durch den Einsatz von geeigneten Risikomanagementsystemen kann sich die Finanzverwaltung auf die Prüfung von Risikofällen konzentrieren“, sagt Rohleder.

Obwohl die Besteuerung also weitgehend digitalisiert ist und viele für die Besteuerung wichtige Nachweise von Dritten (zum Beispiel Banken, Sozialversicherungen) automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, muss der Steuerpflichtige für die Steuererklärung 2016 noch einige Belege selbst einreichen, wie Spendenbescheinigungen, Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen und Nachweise über die Unterhaltsbedürftigkeit.

Schickt man gesetzlich vorgeschriebene Belege nicht ein, kann das Finanzamt die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung einfach ignorieren. Erst im kommenden Jahr wird die bisherige Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt. Belege müssen dann nur noch auf Nachfrage des Finanzamts eingereicht werden.

„Auch wenn E-Government in Deutschland insgesamt noch nicht überall gut funktioniert, so ist das elektronische Besteuerungsverfahren doch schon recht weit vorangekommen“, resümiert Rohleder.

Hinweis zur Methodik: Die Daten zur Nutzung von ELSTER basieren auf Angaben der Finanzverwaltungen.

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