Elektronische Vertrauensdienste erleichtern die Verwaltung
eIDAS-Verordnung: elektronische Identifizierung
Seit dem 1. Juli 2016 regelt die eIDAS-Verordnung elektronische Identifizierungen innerhalb der EU. Unternehmen können dadurch in allen Mitgliedsstaaten Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen anbieten. Zum Stand der Umsetzung der eIDAS-Regeln veranstaltet Bitkom in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heute den eIDAS Summit in Berlin. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Die eIDAS-Verordnung ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung. Die EU hat damit die Basis für eine europaweite, rechtsgültige elektronische Kommunikation und sichere elektronische Identifizierung geschaffen. Und das war dringend notwendig.“ So ermögliche die Verordnung neue Werkzeuge wie elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Zustelldienste und Zertifikate zur Authentifizierung. Auch für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen seien dies wichtige Instrumente.
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