Einigung bei Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik
EU-Urheberrechtsrechtsreform
Berlin, 2. Mai 2019
Der Digitalverband Bitkom hat sich gemeinsam mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie und den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt. Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach 12 Euro je Gerät.
Ebenso hohe Abgaben fallen für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen an. Für TV-Geräte und Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, sind jeweils 1,25 Euro zu entrichten. Für Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag beitreten, gelten um 20 Prozent reduzierte Sätze.
Zu den weiteren Gerätekategorien des Gesamtvertrages zählen unter anderem MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten. „Nach langen Verhandlungen haben die Unternehmen jetzt Rechtssicherheit und bleiben von überzogenen Forderungen verschont“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 49 Euro für DVD-Rekorder mit Festplatte, 34 Euro für TV-Geräte und Set-Top-Boxen mit Festplatte und jeweils 13 Euro für TV-Geräte sowie Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte gefordert. „Von der Einigung profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Verbraucher“, so Rohleder. Die Verträge für die Abgaben gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008.
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