EBT: Ergebnis vor Steuern - warum diese Erfolgskennzahl gerade bei Analysten für den internationalen Vergleich von Unternehmen beliebt ist

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

+ außerordentlicher Aufwand

- außerordentlicher Ertrag

= bereinigtes Ergebnis vor Steuern (bereinigtes EBT)

Anwendung und Interpretation

Für Analysten ist diese Kennzahl EBT eine wichtige Größe zum Vergleich der Ergebnisse von Unternehmen aus verschiedenen Ländern bzw. Unternehmen, die eine unterschiedliche Besteuerungsgrundlage haben.  

Beim Ergebnis vor Steuern sind naturgemäß bestimmte Positionen nicht berücksichtigt. Hierzu gehören der Gewinn- bzw. Verlustvortrag, Entnahmen und Einlagen sowie Einstellungen aus bzw. in offene Rücklagen.

Um Sondereffekte zu eliminieren, kann auch das bereinigte Ergebnis vor Steuern berechnet werden. Hier ist das Ergebnis um außerordentliche Erträge und Aufwendungen zu bereinigen.

Kritik

Das Ergebnis vor Steuern eliminiert zwar eine mögliche unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung, ist aber dennoch nur bedingt zur Beurteilung des Erfolges eines Unternehmens aussagekräftig.

Beim EBT sind nämlich bereits - wie beim EBIT und Jahresüberschuss auch - sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen berücksichtigt. So unterliegt es bilanziellen Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Ergebnis vor Steuern ist daher auch das Resultat einer möglichen Bilanzkosmetik, da sämtliche Bilanzpositionen unterschiedlich beurteilt und eingestuft werden können.

So können beispielsweise Tochterunternehmen oder Immobilien verkauft oder stille Reserven aufgelöst werden, um einen Verlust aus dem operativen Geschäft zu verdecken.

Auch kann die zeitliche Abgrenzung von Positionen unterschiedlich gehandhabt werden. So können zum Beispiel Aufwands- und Ertragspositionen in das nächste Jahr verschoben und dann erst realisiert werden.

Das Ergebnis vor Steuern ist daher nur bedingt aussagekräftig. Es wird allerdings zur Berechnung der Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens eingesetzt.

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