EBITA: Was hinter dieser pfiffigen Erfolgsgröße für ein Unternehmen steckt und auf was Sie hier achten sollten

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

+ außerordentlicher Aufwand

- außerordentlicher Ertrag

= bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern sowie Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen (bereinigtes EBITA)

Zielsetzung

Das EBITA wird als Steuerungsgröße herangezogen, um Verzerrungen des operativen Geschäftes, die über Steuer- und Zinszahlungen sowie Abschreibungen auf zum Teil schwer zu quantifizierende immaterielle Vermögenswerte wie zum Beispiel den Firmenwert (Goodwill) entstehen können, zu bereinigen.

Länder haben unterschiedliche Rechnungslegungsstandards, Steuergesetzgebungen und auch Zinsstrukturen. Die Positionen Zinsen und Steuern werden eliminiert, um näherungsweise eine Vergleichbarkeit über Landesgrenzen hinweg herstellen zu können.

Unterschied EBITDA und EBITA

Das EBITDA neutralisiert Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter, während das EBITA die Abschreibungen auf Sachanlagen berücksichtigt. 

Anwendung und Interpretation

Das EBITA wird in der Praxis zusätzlich als Steuerungsgröße für das Management eines Unternehmens herangezogen und dient als ein Indikator für die Ertragskraft einer Company.

Heraus gerechnet sind hier Positionen wie Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen auf Software und Patente. Dies ermöglicht ein besseres Bild über das operative Geschäft eines Unternehmens.

Nach den Bilanzierungsstandards US-GAAP und IFRS sind ratierliche Firmenwertabschreibungen zudem nicht mehr möglich, da sie abgeschafft wurden. Hingegen neutralisiert das EBITA den Einfluss von außerordentlichen Goodwill-Abschreibungen, die immer noch verwendet werden können.

Oftmals besser geeignet sind der operative Cash-Flow und der Free Cash-Flow, dessen Kennzahlen zur Beurteilung der Ertrags- und Finanzierungskraft eines Unternehmens sehr häufig in der Praxis verwendet werden.

Kritik

Das EBITA unterliegt im Vorfeld zahlreichen bilanziellen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl beim Umsatz als auch beim Aufwand und hat daher nur eine begrenzte Aussagekraft.

Mit Hilfe des EBITAs lassen sich sogar Verluste „wegdrücken“, indem verschiedene Aufwandspositionen erst gar nicht in der Berechnung berücksichtigt werden.

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