Durchbruch beim Thema Trassenquerung: Telekommunikationsunternehmen einigen sich mit Deutscher Bahn
Telekommunikationskreuzungsrichtlinie
Das konkrete Procedere: Die Deutsche Bahn bestätigt den Eingang des Antrags innerhalb von fünf Werktagen und prüft innerhalb von drei Wochen dessen Vollständigkeit und Richtigkeit. Liegen die Unterlagen komplett und fehlerfrei vor, bearbeitet die Bahn den Antrag dann innerhalb einer Frist von maximal 12 Wochen. Für die Bearbeitung des Kreuzungsantrags fällt ein Entgelt an, das sich an den Vereinbarungen mit anderen Branchen orientiert. Hinzu kommt ein einmaliger Betrag für die Nutzung des Bahn-Grundstücks sowie für die Bereitstellung des Kartenmaterials.
Die Verhandlungen aller Beteiligten werden auch in der Zukunft fortgesetzt, um nach den ersten Praxis-Erfahrungen weitere Verbesserungen an der Richtlinie vornehmen zu können. „Wir werden uns in diesem Jahr erneut mit der Deutschen Bahn zusammensetzen, um die notwendigen Abläufe im Sinne des Breitbandausbaus zugunsten von Bürgern und Unternehmen noch effizienter und schneller zu gestalten“, bekräftigt Johannes Pruchnow.
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