Due Diligence - Begriff und Bedeutung der Risiko-Prüfung
Wirtschaftsprüfung
Due Diligence: Sorgfältige Einschätzung von Risiken
Vor wichtigen Entscheidungen, besonders vor Unternehmensübernahmen und Fusionen (Mergers & Acquisitions) sowie dem Kauf von Beteiligungen, aber auch Börsengängen oder der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, ist es üblich, eine genaue Prüfung des Kaufobjekts oder des Geschäftspartners durchzuführen. Dabei werden die Risiken der Investition oder Partnerschaft abgeschätzt sowie Stärken und Schwächen analysiert.
Der Begriff Due Diligence kommt aus den USA und steht für die „gebotene Sorgfalt“, die bei einer solchen Prüfung aufgewendet werden muss. Im deutschen Recht ist auch der Begriff „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ bekannt.
Werden bestimmte Sorgfaltspflichten nicht eingehalten, so kann eine der Parteien für Schäden oder Verluste haften, was in verschiedenen Rechtssystemen unterschiedlich gehandhabt wird.
Wie eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt wird
Eine Due-Diligence-Prüfung kann vom Käufer oder Verkäufer eines Objektes oder von einem Geschäftspartner veranlasst werden. Sie wird meist von externen Wirtschaftsprüfern oder Beratern vorgenommen.
Je nach Zielsetzung der Untersuchung werden unterschiedliche Kennzahlen und Fakten überprüft und daraus ein Report erstellt.
Wird ein Unternehmen analysiert, so können finanzielle Indikatoren wie Vermögen und Umsatz, die Unternehmens- und Managementstruktur, strategische Pläne und Potenziale, die Marktsituation, steuerliche und rechtliche Fragen sowie das geistige Eigentum Teil der Überprüfung sein.
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Meldung gespeichert unter: Mergers & Acquisitions (M&A), Tipps & Trends
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