DTAG: Gericht verbietet Call-by-Call Abgabe

Freitag, 27. Juni 2003 um 16:40

Deutsche Telekom AG (WKN: 555750<DTE.ETR>): Am Freitag hat das Kölner Verwaltungsgericht der Deutschen Telekom untersagt, seinen Call-by-Call Mitbewerbern eine Zusatzgebühr zu berechnen. Damit wird, so das Gericht weiter, die Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und post (RegTP) vom April 2003 außer Kraft gesetzt.

Erst vor zwei Monaten hat die RegTP dem deutschen Ex-Monopolisten gebilligt, zusätzlich zu den Verbindungsentgelten einen Anschlusskostenbeitrag von 0,4 Cent pro Gesprächsminute von den Konkurrenten zu verlangen. Die Deutsche Telekom hat nun die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde gegen das Urteil einzulegen.

Die Deutsche Telekom Aktien legen aktuell 1,79 Prozent auf 13,64 Euro zu. (sge)

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