DTAG: Gericht verbietet Call-by-Call Abgabe
Deutsche Telekom AG (WKN: 555750<DTE.ETR>): Am Freitag hat das Kölner Verwaltungsgericht der Deutschen Telekom untersagt, seinen Call-by-Call Mitbewerbern eine Zusatzgebühr zu berechnen. Damit wird, so das Gericht weiter, die Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und post (RegTP) vom April 2003 außer Kraft gesetzt.
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