Die Bundesnetzagentur ruft die Telekommunikationsanbieter auf, den Kampf gegen Botnetze weiter zu intensiveren
Botnetze
"Die Gefahr durch Botnetze, die unerkannt fremde Computer für kriminelle Machenschaften ausnutzen, darf nicht unterschätzt werden. Es ist ein Anliegen der Bundesnetzagentur, die Polizei in ihrem Kampf gegen Botnetze zu unterstützen", so Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, Kunden auch über solche Störungen zu informieren, die auf Angriffe von Botnetzen hindeuten. Die Bundesnetzagentur behält sich vor, Kontrollen durchzuführen, wie diese Verpflichtungen umgesetzt werden."
Botnetze nutzen durch Schadsoftware Computer von Dritten aus, um unerkannt kriminelle Taten im Internet zu begehen. Durch eine immer intensivere Nutzung des Internets und die globale Verknüpfung unterschiedlicher Informationstechnik - zum Beispiel "Internet der Dinge" - haben sich diese Gefahren massiv verschärft.
Kunden müssen informiert werden
Als Aufsichtsbehörde über die im Telekommunikationsbereich tätigen Unternehmen berät die Bundesnetzagentur die Polizei in diesem Bereich.
Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz sollen Anbieter von Telekommunikationsdiensten seit Juli 2015 ihre Kunden über Störungen informieren, die auf Angriffe von Schadsoftware im System des Nutzers hindeuten. Zudem müssen die Anbieter ihre Kunden - soweit technisch möglich und zumutbar - auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel hinweisen, mit denen sie diese Störungen erkennen und beseitigen können.
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