Deutsche Telekom: Rüge von der Verbraucherzentrale Bundesverband
Telekommunikationsnetzbetreiber
In einem zweiten Fall ließ die Telekom Deutschland GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (WKN: 555750), durch ein Call-Center Verbraucher anrufen. Diese sollten als Neukunden gewonnen werden. Aber auch wer das Angebot abwies, erhielt in den kommenden Tagen ein Begrüßungsschreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“, obwohl auch hier ein Auftrag nicht erteilt worden war. Das Landgericht Bonn habe die Handlung als „irreführend und belästigend“ beurteilt, zumal der Anruf einen Erstkontakt darstellte. Die Telekom Deutschland GmbH entstand am 1. April 2010 durch den Zusammenschluss der Geschäftseinheiten T-Home (Festnetz) und der ehemaligen T-Mobile Deutschland GmbH (Mobilfunk). (lim/rem)
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