CTS Eventim: EuGH kippt PKW-Maut in Deutschland

PKW-Maut in Deutschland

Mittwoch, 19. Juni 2019 um 11:29

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hatte sich gestern zum rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland geäußert und ein Urteil gesprochen.

Die Pkw-Maut in Deutschland verstoße demnach gegen geltendes EU-Recht. Der Grund: Die Richter am Europäischen Gerichtshof halten die geplante Abgabe für diskriminierend, sie sei daher rechtswidrig.

Das dürfte nun insbesondere das Nachbarland Österreich freuen, das im 2017 eine Klage beim Gerichtshof gegen die Maut in Deutschland eingereicht hatte. Die Maut sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 eingeführt werden.

Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen später durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden, sodass nur Fahrer aus dem Ausland für deutsche Autobahnen zahlen.

Im Vorfeld hatte auch die EU-Kommission ihre Bedenken, dennoch wurde die Maut in Deutschland 2015 beschlossen. Nun machte der EuGH einen Strich durch die Rechnung, die Maut „verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs“, erklärte der EuGH.

Autofahrer sollten eine Jahresmaut für die Nutzung von Autobahnen und Bundesfernstraßen zahlen - je nach Größe des Motors und der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs, geplant waren maximal 130 Euro. Auch waren verschiedene Vignetten geplant. (lim/rem)

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