CTS Eventim bricht ein - Ad-hoc-Pflicht verletzt?
Die Unternehmen müssen Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen können, unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Die Mitteilung von CTS Eventim war indes börsenrelevant, wie sich in dem Aktieneinbruch von über acht Prozent zeigte. Zudem sei der SDax-Titel am Mittwochmorgen von "Outperform" auf "Underperform" herabgestuft worden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wolle den etwaigen Verstoß nun überprüfen.
Auf Anfragen, warum CTS Eventim keine Ad-hoc-Mitteilung ausgab, habe es bisher keine Antwort gegeben. Allerdings hätte CTS Eventim die Aktionäre schon vorher informieren können. So reichte das Unternehmen schon im April dieses Jahres eine Schiedsklage gegen Live Nation ein. Daraufhin habe Live Nation die Kündigung erklärt. Denn bereits im Februar letzten Jahres gab Live Nation einen Merger mit US-Wettbewerber Ticketmaster Inc. bekannt, so dass man eine kommende Kündigung schon längst hätte vermuten können. (mer/rem)
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