bwin leidet unter EU-Entscheidung zum Glückspielmonopol

Dienstag, 8. September 2009 um 16:45
Bwin.Party Digital Entertainment

LUXEMBURG  (IT-Times) - Eine bittere Pille gab es für die österreichische bwin Interactive Entertainment AG (WKN: 936172) zu schlucken. In Portugal unterlag der Anbieter von Online-Wetten und -Glückspielangeboten nun einem staatlichen Wettbewerber.

bwin war in Portugal auf Grund einer Monopolverletzung verklagt worden. Nun verlor bwin den Prozess, das portugiesische Monopol für Internet-Lotterien, -Lottospiele und -Sportwetten ist demnach rechtens. Zwar erkennt der Gerichtshof an, dass die derzeitige portugiesische Regelung die Dienstleistungsfreiheit in der EU einschränke, dennoch müsse diese daher nicht aufgehoben werden. Aus „zwingenden Gründen des Allgemeininteresses“ sei eine Regelung wie in Portugal rechtens.

Nach Meinung von bwin ist das Urteil und die damit einhergehende Begründung allerdings nicht korrekt. Das europäische Gerichtshof übersehe, „dass seriöse private Anbieter wie bwin Spiele im Internet genauso kontrollieren können wie staatliche Monopole“. bwin sieht im Online-Gaming mittlerweile eine „Marktrealität“, daher sei es nun notwendig, einen „zeitgemäßen Rechtsrahmen“ zu erarbeiten.

Meldung gespeichert unter: Bwin.Party Digital Entertainment,

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