Bußgeld gegen Sky wegen unerlaubter Telefonwerbung
Unerlaubte Telefonwerbung
Werbewiderrufe ehemaliger Kunden ignoriert
Einen anderen Teil der Anrufe hat die Sky Deutschland Fernsehen selbst durchgeführt, um Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen.
Zwar hatten die Betroffenen häufig Werbeeinwilligungen erteilt, den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge erfolgten nach der Kündigung aber Anrufe, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil sogar schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten. Dennoch hörte die massive Belästigung nicht auf. Einige Betroffene berichteten von einem regelrechten „Telefonterror“ mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg.
Die Bundesnetzagentur konnte belegen, dass die Sky Deutschland Fernsehen kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte. Das Unternehmen selbst hat zugestanden, dass die Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet wurden.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die Täter zu überführen, müssen die Angaben möglichst präzise und detailliert sein.
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
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