Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin
Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin
Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern kosten ab dem 1. März 2010 maximal 42 ct/min.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.