Bundesnetzagentur veröffentlicht Grundsatzpapier zur Bedeutung von Daten in den Netzsektoren

Regulierer

Donnerstag, 11. Oktober 2018 um 10:52
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Grundsatzpapier zur Bedeutung von Daten in den Netzsektoren veröffentlicht. Darin analysiert sie die Bedeutung von Daten als Wettbewerbs- und Wertschöpfungsfaktor in den klassischen Netzsektoren sowie für neue datenbasierte Geschäftsmodelle, deren Einfluss auf etablierte Marktstrukturen verstärkt zunimmt.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die physischen Netzinfrastrukturen in den Bereichen Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahnen werden durch Daten zunehmend smart“, betont Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Big Data Analysen ermöglichen neue, innovative Produkte und Dienstleistungen, wie Smart Home Anwendungen, vernetzte Mobilitätsangebote oder Streaming- und Kommunikationsdienste, die auf den Netzinfrastrukturen aufsetzen.

Der regulatorische Handlungsbedarf sowie verschiedene Handlungsoptionen werden im Grundsatzpapier diskutiert. Die Optionen reichen dabei von der Auferlegung von Transparenzverpflichtungen, über die Förderung von Standardisierung und Interoperabilität bis hin zur Etablierung von Zugangsregeln zu Daten(-pools).

Pauschale Lösungskonzepte nicht zielführend

Aufgrund der typischen Charakteristika von Daten, wie ihre parallelen Erfassungs- und Nutzungsmöglichkeiten oder ihre begrenzte zeitliche Relevanz, geraten traditionelle ökonomische Analyseinstrumente immer öfter an ihre Grenzen.

Daten sind grundsätzlich nicht mit herkömmlichen Produktionsfaktoren vergleichbar. Daher sind traditionelle Lösungskonzepte nicht ohne weiteres auf die digitale Welt übertragbar. Häufig müssen neue Konzepte erst noch gefunden werden“, erklärt Eschweiler.

Die Beurteilung der Eignung bestimmter Abhilfemaßnahmen kann nur anhand der individuellen Marktgegebenheiten des jeweiligen Sektors bzw. Geschäftsmodells vorgenommen werden. Hierbei müssen regelmäßig komplexe Wirkungszusammenhänge sowie mögliche Zielkonflikte berücksichtigt werden.

Eine der wesentlichen Herausforderungen sehe ich in der fortwährend zu leistenden Abwägung von Verbraucherschutzinteressen auf der einen Seite und den Interessen der Unternehmen zur innovativen Verwertung von Daten auf der anderen Seite“.

Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass einzelne Datenkategorien als personenbezogen, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder als relevant für die öffentliche Sicherheit einzustufen sind.

Folglich sind den Möglichkeiten des Datenaustauschs- und -zugangs häufig klare Grenzen gesetzt“, so Eschweiler weiter.

Meldung gespeichert unter: Breitband, 5G, Glasfaser, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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