Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf zur Glasfaserregulierung - VATM: Neue Freiheiten dürfen nicht zu Nachteilen für deutsche Wirtschaft führen

Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

Dienstag, 28. Mai 2019 um 10:10
VATM

VATM-Pressemitteilung

Köln/Bonn, 27. Mai 2019. Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entwurf zur Marktdefinition und -analyse für den Zugang zur „letzten Meile" (Markt 3a) veröffentlicht. Mit dem Papier ist klar, dass es keinen gesonderten Markt für die Glasfaserregulierung geben wird.

Zunächst die gute Nachricht für die deutsche Wirtschaft. „Der Regulierer bleibt Schiedsrichter und kann weiterhin auch bei Glasfaseranschlüssen für Wettbewerb sorgen – also erst einmal kein `Wild West´ beim Glasfasermarkt. Aber die Weichenstellung für die Zukunft ist bedenklich“, warnt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Und weiter: „Gerade die Unternehmen in Deutschland werden nicht nur auf Basis des Vorprodukts Bitstrom – das weiterhin ex post reguliert werden soll – zu versorgen sein, sondern sie brauchen die Sicherheit, zukünftig bei Bedarf auch auf eine entbündelte Glasfaser zugreifen zu können.“

Die Bundesnetzagentur müsse zügig klären, wie die Regulierung der heute, aber auch in Zukunft relevanten Zugangsprodukte aussehen soll. „Die Bundesnetzagentur muss beweisen, dass die Vorprodukte so ausgewählt werden, dass der deutschen Wirtschaft weiterhin die benötigten Produkte so wettbewerblich angeboten werden können wie bisher auch. Es darf für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit kein Nachteil entstehen“, unterstreicht Grützner. Bitstrom allein werde dauerhaft nicht ausreichend sein.

Meldung gespeichert unter: Regulierer, Bundesnetzagentur, Deutsche Telekom, Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, Glasfaserkabel, VATM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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