Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf der Marktdefinition und -analyse des Zugangs zur "letzten Meile" - BREKO: Chancen und Risiken für den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland

Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

Mittwoch, 29. Mai 2019 um 09:28

Am 27. Mai 2019 hat die Bundesnetzagentur den Entwurf der Marktdefinition und -analyse des Zugangs zur "letzten Meile" zur Konsultation veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Märkten im Telekommunikationsbereich.

BREKO

Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Die aktuelle Marktuntersuchung zeigt aus Sicht der Bundesnetzagentur, dass die im Festnetzbereich gängigen Anschlusstechnologien Kupfer, Glasfaser und Kabel sowie sämtliche Bandbreiten austauschbar sind.

Sie fallen damit in einen sachlichen Markt. Dieser Markt für den „lokal bereitgestellten Zugang an festen Standorten“ soll neben dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nunmehr auch alle lokal bereitgestellten Layer 2-Zugangsprodukte umfassen.

Der BREKO sieht in dem Entscheidungsentwurf Chancen, aber auch Risiken für den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland.

Positiv hervorzugeben ist, dass die Bundesnetzagentur in ihrem Entwurf zu dem Ergebnis kommt, dass es auch zukünftig bei der Festlegung eines sachlich einheitlichen und bundesweiten Markts für den „lokal bereitgestellten Zugang an festen Standorten“ für alle Anschlusstechnologien im Festnetz bleiben soll.

„Der Glasfaserausbau bis in die Gebäude hat in Deutschland zwar deutlich an Fahrt aufgenommen. Gegenwärtig ist jedoch nicht erkennbar, dass sich unter dem für die Abgrenzung eines sachlich relevanten Marktes wesentlichen Gesichtspunkt der ‚Austauschbarkeit‘ der unterschiedlichen Technologien seit der letzten Marktbetrachtung entscheidende Veränderungen ergeben hätten, die eine andere Bewertung rechtfertigen würden,“ so BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Im Sinne der Beschleunigung des Glasfaserausbaus strebt die Bundesnetzagentur aber auf der Rechtsfolgenseite eine Differenzierung zwischen der nach Ansicht des BREKO auch zukünftig notwendigen detaillierten ex-ante Regulierung des Kupfernetzes und einer auf das „erforderliche Mindestmaß“ beschränkten Regulierung von Glasfasernetzen an.

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Deutsche Telekom, Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, Glasfaserkabel, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

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