Bundesnetzagentur veröffentlicht Eckpunkte zusätzlicher Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze
Telekommunikationsnetzbetreiber Deutschland
Für kritische, sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten (kritische Kernkomponenten) müssen ausreichend Redundanzen vorgehalten werden.
Mit der Veröffentlichung der Eckpunkte wird Herstellern, Verbänden der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Verbänden der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste die Gelegenheit zu einer ersten Kommentierung gegeben.
Die Sicherheitsanforderungen werden im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstellt. Es ist beabsichtigt, im Frühjahr 2019 einen Entwurf der neuen Sicherheitsanforderungen zu erstellen. Ein endgültige Veröffentlichung der Anforderungen soll nach der gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmemöglichkeit durch Hersteller und die genannten Verbände zum Entwurf des Kataloges der Sicherheitsanforderungen sowie eines europäischen Notifizierungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur erfolgen.
Informationen zu den derzeit geltenden Sicherheitsanforderungen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unterwww.bundesnetzagentur.de/sicherheitsanforderungen veröffentlicht.
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