Bundesnetzagentur verfolgt harte Linie gegen Ping-Anrufe
Rufnummern-Missbrauch: Ping-Anrufe
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Wir gehen weiterhin konsequent gegen Ping-Anrufe vor. Der Schutz der Verbraucher vor telefonischer Belästigung hat für uns Priorität“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der deutliche Rückgang der Beschwerden über Ping-Anrufe zeigt, dass unsere Maßnahmen erfolgreich sind. Gerade die Preisansageverpflichtung hat Wirkung gezeigt.“
Rückruf kostet mehrere Euro pro Minute
Ping-Anrufe sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen.
Wenn Mobilfunkkunden die Nummer zurückrufen, erreichen sie häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen.
Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben. Die Verursacher profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.
Knapp 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Anrufe beschwert.
Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung
Die Bundesnetzagentur hat zu den weißrussischen Rufnummern verfügt, dass Mobilfunknetzbetreiber Verbrauchern die Kosten, die durch die Anwahl dieser Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung stellen dürfen.
Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, dürfen die Netzbetreiber diese Forderungen nicht mehr eintreiben. Haben Verbraucher bereits Rechnungen bezahlt, sollten sie mit Unterstützung der Verbraucherzentralen versuchen, das Geld zurückzufordern.
Durch das Verbot der Abrechnung dieser Verbindungen wird das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv.
Weißrussische Nummern ähneln lokaler Vorwahl in Sachsen
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