Bundesnetzagentur untersucht Marktverhältnisse im UKW-Markt

Radiomarkt Deutschland

Freitag, 27. April 2018 um 18:37
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: „Marktbeherrschende Unternehmen sind der Regulierung zu unterwerfen

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur hat jetzt den neuen Eigentümern und Betreibern von UKW-Antennen sowie der Media Broadcast GmbH förmliche Auskunftsersuchen zugestellt, um die Marktverhältnisse im UKW-Markt zu ermitteln.

Wir wollen zügig klären, ob und welche Anbieter für den Zugang zu UKW-Antennen über beträchtliche Marktmacht verfügen. Diese Anbieter wären einer Regulierung zu unterwerfen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir werden darauf achten, dass der seit dem Verkauf der UKW-Antennen andauernde Streit deren Nutzung nicht auf dem Rücken der Radiohörerinnen und –hörer ausgetragen wird.

Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren entschieden, den UKW-Markt für den Wettbewerb zu öffnen. Der Wille des Gesetzgebers darf nicht durch den Antennenverkauf konterkariert werden. Deshalb habe ich die Erwartung, dass die Marktakteure parallel zu unseren Aktivitäten weiterhin gemeinsam konstruktiv nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Sie haben es selbst in der Hand, ob und inwieweit wir am Ende Regulierungsentscheidungen treffen müssen.

Marktmacht als Voraussetzung für Regulierung

Die neuen Antenneneigentümer müssten dann reguliert werden, wenn sie in ihren jeweiligen Verbreitungsgebieten über beträchtliche Marktmacht verfügen. Ihnen könnte dann auferlegt werden, anderen Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren UKW-Antennen zu regulierten Entgelten zu gewähren. Das Auskunftsersuchen dient der Ermittlung der Marktverhältnisse.

Meldung gespeichert unter: UKW Radio, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Medien, Regulierer

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