Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher im grenzüberschreitenden Onlinehandel

E-Commerce: Online-Handel

Mittwoch, 24. Juli 2019 um 15:39

Ihr wurden bereits zahlreiche Fälle gemeldet: Ein Großteil der Beschwerden betrifft Bestellungen von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books. Verbraucher stoßen aber auch in anderen Bereichen auf Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Bestellungen, so etwa in den Branchen Automobile, Sportgeräte, Freizeitparks oder Miete von Servern. All diese Fälle konnten gelöst werden, ohne Maßnahmen ergreifen zu müssen. Im Interesse der Verbraucher konnte so schnell eine Lösung gefunden werden.

Unterstützung für Verbraucher 

Die Bundesnetzagentur informiert Verbraucher über die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung und ihre Rechte unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking. Beispielsweise kann sie bei einem Verstoß gegen die Verordnung Verfahren gegen Anbieter einleiten. Hierbei kann sie sowohl Anordnungen erlassen als auch Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen.

Bei Warenbestellungen sollten Verbraucher beachten, dass der Anbieter zwar eine EU-weite Bestellung ermöglichen muss, er aber nicht verpflichtet ist, diese außerhalb seines Liefergebietes zum Beispiel an den Heimatort des Verbrauchers zu liefern. Nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur sind insbesondere Verbraucher im Grenzgebiet oder bei teureren Produkten bereit, den Transport im EU-Ausland gekaufter Waren selbst zu organisieren, indem sie die Waren entweder selbst abholen oder den Transport über ein Logistikunternehmen organisieren.

Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken können bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking-beschwerde gemeldet werden.

Dialog mit der Händlerseite

Die Bundesnetzagentur setzt neben der Unterstützung von Verbrauchern auf einen aktiven Austausch mit der Händlerseite, damit der grenzüberschreitende Handel verbessert wird. So hat sie im Juni einen Workshop mit Händlerverbänden durchgeführt, um die ersten Erfahrungen mit der Geoblocking-Verordnung zu diskutieren. Die Diskussion und die Hinweise zur Verringerung der Hürden für Verbraucher wurde von den Teilnehmern sehr positiv aufgenommen. So konnte effizient zu einem besseren Verständnis der Anforderungen der Geoblocking-Verordnung und deren Umsetzung beigetragen werden.

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