Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher im grenzüberschreitenden Onlinehandel

E-Commerce: Online-Handel

Mittwoch, 24. Juli 2019 um 15:39
Bundesnetzagentur

Vizepräsident Dr. Eschweiler: „Gleiches Recht für ausländische und einheimische Kunden

Verbraucher können nun Geoblocking-Praktiken online bei der Bundesnetzagentur melden und sich über ihre Rechte informieren. 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher, damit Hürden im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr abgebaut werden“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Wer von einem Händler durch Geoblocking diskriminiert wird, kann sich an uns wenden.“

Geoblocking im grenzüberschreitenden Handel verboten

Stößt ein Kunde beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von einem Anbieter im EU-Ausland auf Schwierigkeiten, spricht man von Geoblocking. Geoblocking kann im Onlinehandel und im stationären Handel auf unterschiedliche Weise erfolgen. Zum Beispiel, wenn Kunden gehindert werden, eine Online-Bestellung bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland durchzuführen oder nicht mit ihrer ausländischen Kreditkarte zahlen können. Mit fortschreitender Digitalisierung kommt dem Onlinehandel immer größere Bedeutung zu. Ein Vorgehen gegen Geoblocking-Praktiken ist daher insbesondere in diesem Bereich relevant.

Diskriminierung beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Käufers ist in der EU verboten. Die europäische Geoblocking-Verordnung verbietet Geoblocking bei grenzüberschreitenden Bestellungen und gilt für Verbraucher und in bestimmten Fällen auch für Geschäftskunden. 

Aufgaben der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung zuständig. „Sie hat zügig die Voraussetzungen geschaffen, dass Verbraucher sich über Geoblocking-Praktiken beschweren können. Mit der Einführung eines Onlineformulars wird der Beschwerdeprozess im Interesse der Verbraucher weiter vereinfacht“, betont Vizepräsident Dr. Eschweiler. 

Meldung gespeichert unter: Europäische Union (EU), E-Commerce, Geoblocking, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Internet, Regulierer

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