Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher bei grenzüberschreitenden Einkäufen innerhalb der EU

E-Commerce: Geoblocking

Montag, 3. Februar 2020 um 12:29

„Shop-like-a-local“-Prinzip

Nach dem „Shop-like-a-local“-Prinzip haben Kunden aus dem EU-Ausland das Recht, Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen einzukaufen wie ein nationaler Kunde. Ungerechtfertigte Diskriminierungen beim grenzüberschreitenden Kauf von Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Käufers sind verboten. 

Geoblocking liegt zum Beispiel vor, wenn Kunden gehindert werden, die Internetseite eines Anbieters aus dem EU-Ausland aufzurufen oder Waren oder Dienstleistungen bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen wie ein nationaler Kunde zu erwerben – online sowie vor Ort. 

Unterstützung für Verbraucher 

Die Bundesnetzagentur informiert Verbraucher über die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung und ihre Rechte unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking

Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken können bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking-beschwerde gemeldet werden.

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