Bundesnetzagentur teilt 5G-Frequenzen aus Versteigerung zu
5G - Mobilfunkstandard
Zuordnung und Zuteilung
Die vier Bieterhatten nach der Auktion zunächst Gelegenheit, sich über die Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen. Weil eine vollständige Einigung nicht erzielt wurde, hatte die Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden.
Auf Antrag der Unternehmen können die Frequenzen nun jeweils zugeteilt werden. Die Bundesnetzagentur kann die Frequenzen zügig zuteilen. Damit können die Frequenzen für die jeweiligen Geschäftsmodelle genutzt werden.
Versorgungsauflagen
Teil der Zuteilung ist auch die Verpflichtung der Unternehmen, die Versorgungsauflagen umzusetzen. Demnach müssen die Zuteilungsnehmer unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.
Weitere Informationen sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.
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