Bundesnetzagentur teilt 5G-Frequenzen aus Versteigerung zu

5G - Mobilfunkstandard

Donnerstag, 5. September 2019 um 11:55
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: "Ersteigerte Frequenzen können damit bundesweit für 5G genutzt werden" 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur hat heute auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH die ersteigerten Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zugeteilt. Die Frequenzen der anderen erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden. Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen vor und sollen in Kürze beschieden werden.

"Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Abstrakte Versteigerung des Spektrums

Gegenstand der Frequenzauktion in Mainz waren 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Zum Großteil wurden die Blöcke bezüglich ihrer Lage im Spektrum abstrakt versteigert. Lediglich im 3,6-GHz-Bereich wurden der oberste und der unterste Block in konkreter Bandlage versteigert.

Im Anschluss an das Ende der Auktion folgte mit dem Zuordnungsverfahren daher die konkrete Zuordnung der abstrakt ersteigerten Blöcke entsprechend dem in den Auktionsregeln vorgesehenen Verfahren.

Meldung gespeichert unter: Mobile, 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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