Bundesnetzagentur schlägt neue Entgelte für die „letzte Meile“ vor

Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

Mittwoch, 10. April 2019 um 14:39

Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 13,61 Euro im Monat kosten statt bisher 46,76 Euro.

Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 89,08 Euro betragen statt bisher 90,14 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Verfahren der Beschlusskammer

Die Entgeltvorschläge sind das Ergebnis jeweils intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren. Die vorgeschlagenen Entgelte bieten zusammen mit der vorgesehenen Laufzeit von drei Jahren die Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt. Zudem geben sie allen Marktakteuren den erforderlichen Spielraum, um den Auf- und Ausbau moderner, gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen weiter vorantreiben zu können.

Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL erfolgte wiederum anhand eines Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), das für dieses Verfahren im Vorfeld weiterentwickelt worden war, sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen.

Konsultation der Entscheidungsentwürfe

Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab heute unter www.bundesnetzagentur.de/BK3-19-0001 zur Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 10. April 2019 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen.

Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie ab dem 1. Juli 2019 endgültig in Kraft treten.

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