Bundesnetzagentur schlägt neue Entgelte für die „letzte Meile“ vor

Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

Mittwoch, 10. April 2019 um 14:39
Bundesnetzagentur

Start der Konsultation des Entscheidungsentwurfs

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte „letzte Meile“, veröffentlicht.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G
 

Entgelte steigen leicht an

Es ist vorgesehen, dass die Telekom ab dem 1. Juli 2019 monatlich 11,19 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,02 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.

Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, beträgt künftig 7,05 Euro – bisher 6,77 Euro – monatlich.

Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der "letzten Meile" abgedeckt.

Die Erhöhung der Entgelte für den Zugang zur „letzten Meile“ resultiert aus dem Anstieg nahezu sämtlicher relevanter Preisparameter (insbesondere der Tiefbaupreise, darüber hinaus beispielsweise auch der Kupferpreise, des Stundensatzes für die Montagearbeiten sowie der Preise bei Vergabe an Auftragnehmer). Gegenläufige kostensenkende Effekte, wie etwa die erstmalige Berücksichtigung einer anteiligen oberirdischen Verlegung der „letzten Meile“ und eine weitergehende Berücksichtigung inzwischen vollständig abgeschriebener Kabelkanalanlagen und -schächte, die für den Glasfaserausbau wiederverwendet werden können, kompensieren die Koststeigerungen dieses Mal nicht.

Der Preisanstieg bei der KVz-TAL fällt geringer aus als bei der HVt-TAL. Dies ist dadurch zu erklären, dass die oberirdische Verlegung im Verzweigerkabelbereich einen erheblich höheren Anteil hat und die betreffende Reduzierung des Investitionswertes den KVz-TAL-Preis deshalb in stärkerem Maße beeinflusst.

Weitere Entgelte vorgeschlagen

Neben den Entgelten für den Zugang zur „letzten Meile“ hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2019 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,06 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen – statt bislang 0,04 Euro.

Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Breitband, Festnetz, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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