Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11830 an
Regulierer: Festnetz
Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung
Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zu der Abschaltung auch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Kunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.
Die Maßnahme ist unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.
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