Bundesnetzagentur legt Standards für den Einzelverbindungsnachweis fest

Freitag, 25. April 2008 um 12:44

"Die neuen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und aktuellen Entwicklungen auf dem Festnetz- und Mobilfunkmarkt. Sie sichern langjährig bewährte Standards und sind entwicklungsoffen für neue, innovative Produkte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei Fragen zur Festlegung zum Einzelverbindungsnachweis können sich Endkunden an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:

Bundesweites Infotelefon: 030 22480-500

Mo.-Fr. von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Telefax: 030 22480-515

Mail: [email protected]

Postanschrift:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001

53105 Bonn

Den kompletten Text der Verfügung auch mit weiteren Festlegungen zu speziellen Tarifierungsarten (zeit-, ereignis- oder volumenbasiert), zu Call-by-Call-Gesprächen, Premium-Diensten oder bei Mindestumsätzen und Kontingenten finden Sie auf unseren Internetseiten www.bundesnetzagentur.de

HAUSANSCHRIFT

Tulpenfeld 4

53113 Bonn
TEL +49 (0) 228 14-9921
FAX +49 (0) 228 14-8975

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