Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung fest
Layer 2-Bitstrom/ Layer 3-Bitstrom
Bundesnetzagentur
P R E S S E M I T T E I L U N G
Bonn, 29. Oktober 2015
Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihre endgültige Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung in den nächsten Jahren bekannt gegeben.
Danach muss die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren. Die Zugangsverpflichtung umfasst sowohl den Layer 2-Bitstrom als auch den Layer 3-Bitstrom. Hierfür muss sie von der Bundesnetzagentur geprüfte Musterverträge, sog. Standardangebote, bereithalten.
Die Entgelte für den Layer 2- und den Layer 3-Bitstrom unterliegen einheitlich der Regulierung nach den Maßstäben der Missbrauchskontrolle (§ 28 TKG). Wegen der künftigen Bedeutung des Layer 2-Bitstroms muss die Telekom die Entgelte für diese Zugangsleistung der Bundesnetzagentur vorab zur Prüfung vorlegen. Die Entgelte für die weiteren Bitstromzugangsprodukte unterliegen der nachträglichen Entgeltkontrolle; allerdings muss das Unternehmen sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten anzeigen.
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