Bundesnetzagentur hebt Netzentgelte an

Freitag, 28. November 2008 um 18:00
Bundesnetzagentur

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bonn, 28. November 2008

Bundesnetzagentur genehmigt neue Netzdurchleitungsentgelte für die Deutsche Telekom AG

Kurth: "Moderate Preisanhebung berücksichtigt die Kostenentwicklung"

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DT AG) heute neue Zusammenschaltungsentgelte (sog. Netzdurchleitungsentgelte) ab dem 1. Dezember 2008 genehmigt. Dabei wurden die zuletzt vor zweieinhalb Jahren genehmigten Entgelte im Schnitt um 4,4 Prozent angehoben. Die DT AG hatte eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent beantragt.

Für die bei der "Zuführung" und "Terminierung" von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch das DT AG - Netz zahlen die Wettbewerber im Rahmen der Netzzusammenschaltungen nun die folgenden Entgelte an die DT AG. In Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) werden an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent/Minute in Rechnung gestellt - bisher 0,52 Cent/Minute, in der übrigen Zeit (Nebentarif) von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 0,38 Cent/Minute - bisher 0,36 Cent/Minute. Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher auch mehr Netzelemente der DT AG genutzt werden (Tarifzone II), erhöhen sich die Entgelte in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent/Minute auf künftig 0,89 Cent/Minute bzw. 0,60 Cent/Minute. Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34 Cent/Minute - bisher 1,36 Cent/Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher bei 0,89 Cent/Minute. Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung umfasst die Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für "optionale und zusätzliche Leistungen", die u. a. Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr umfassen.

"Die Preisanhebung begründet sich im Wesentlichen durch die deutlich zurückgehenden Verkehrsmengen im klassischen Telefonnetz, z. B. wegen der wachsenden Bedeutung der Telefonie über das Internet und die Mobilfunksubstitution, die zu höheren Kosten je Minute führen. Zwar stehen der Verkehrsreduzierung effizienzbezogene Kürzungen gegenüber, jedoch gleichen diese Korrekturen die Effekte des Verkehrsrückgangs nicht mehr vollumfänglich aus. Zudem konnten jetzt auch bei der Genehmigung der Zusammenschaltungsentgelte die von der DT AG geltend gemachten Aufwendungen für Abfindungszahlungen, die sie im Rahmen ihres

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...