BREKO-Statement zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

Bundesregierung: Große Koalition

Mittwoch, 7. Februar 2018 um 18:35

Die Ausgestaltung eines solchen Rechtsanspruch als gesetzliche Ausbauverpflichtung ab dem Jahr 2025 – hier ist auch die Frage, wie dieser konkret ausgestaltet werden soll – hält der BREKO hingegen für nicht zielführend. Eine solche pauschale Verpflichtung würde den Glasfaserausbau durch investierende Netzbetreiber gerade in ländlichen Regionen – also dort, wo besonders viele Haushalte unterversorgt sind – deutlich bremsen, da sie de facto Planwirtschaft darstellt und damit abschreckend auf Investoren wirkt.

Der BREKO setzt vielmehr auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau bis in alle Gebäude im Wettbewerb. Der Ausbau mit direkten Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude ist zudem erheblich hochwertiger als ein etwaiger Grundanspruch auf schnelles Internet, der den Bürgern garantiert werden soll. Als sinnvolle Alternative zu einer gesetzlich festgelegten, pauschalen Ausbauverpflichtung schlägt der BREKO ein Sonderförderprogramm zum Glasfaserausbau derjenigen Haushalte und Unternehmen vor, die im Jahr 2025 noch nicht mit Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude versorgt sind. 

Im Rahmen des vom BREKO vorgeschlagenen Sonderförderprogramms wird der Ausbau dieser letzten Gebiete für alle Anbieter gleichermaßen zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen auf lokaler und regionaler Ebene ausgeschrieben. „Auf diese Weise erreichen wir das Ziel – schnelle Gigabit-Glasfaser-Anschlüsse für alle – erheblich schneller als ein nur bürokratisch erfüllbarer, planwirtschaftlicher Ansatz jemals leisten kann“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Um den wettbewerblichen Glasfaserausbau in Deutschland weiter zu intensivieren, setzt sich der BREKO zudem seit längerem für eine Zukunftsprämie für ultraschnelle Glasfaseranschlüsse ein. Aus Sicht des Verbands sollte ein Teil der zur Verfügung stehenden Fördermittel künftig darauf verwendet werden, Anreize für eine höhere Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis direkt ins Gebäude zu schaffen.

Das Prinzip der vom BREKO vorgeschlagenen Zukunftsprämie für echte Glasfaseranschlüsse: Bürger und Unternehmen, die sich für den Anschluss an ein neu zu errichtendes beziehungsweise bereits im Bau befindliches Glasfasernetz entscheiden, erhalten im Rahmen des künftigen Breitbandförderprogramms eine Prämie von bis zu 1.500 Euro. Für den BREKO lautet die Devise für den Ausbau in unversorgten Gebieten: Das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich bis an die Grundstücksgrenze bauen – und im Anschluss mit Hilfe der Zukunftsprämie bis direkt ins Haus oder Unternehmen bringen.

Die vom BREKO seit langem geforderte Bündelung der Kompetenzen in puncto Digitalisierung – dies schließt auch den hierfür zwingend notwendigen Glasfaserausbau als Basis-Infrastruktur mit ein – im neuen Bundesministerium für Verkehr und Digitales begrüßt der BREKO ausdrücklich.

Dr. Stephan Albers: „Das bringt künftig eindeutige Zuständigkeiten und ermöglicht eine bessere und schnellere Koordination ohne Reibungsverluste.“ Aus Sicht des BREKO sollte der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ künftig die Federführung bei Gesetzesvorhaben zum Digitalisierung innehaben.

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