BREKO-Pressestatement zur DigiNetz-Gesetz-Novelle des BMVI
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Nach dem Gesetz besteht im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen.
Die ursprüngliche Idee des Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden können.
Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, (zusätzliche) Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit Überbau / Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden.
Das BMVI hat diese Problematik, auf die der BREKO immer wieder nachdrücklich hingewiesen hat, nun erkannt – und bestätigt die Analyse des führenden deutschen Glasfaserverbands. In dem Medien vorliegenden Gesetzesentwurf und der Begründung dazu heißt es:
„Inzwischen wird aber vielfach ein Anspruch auf Mitverlegung von Breitbandinfrastrukturen geltend gemacht, wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Telekommunikationsinfrastrukturen auszurollen.
Somit kann die Situation entstehen, dass ein Telekommunikationsnetzbetreiber gezwungen ist, dem eigenen Wettbewerber die kostengünstige Mitverlegung im gleichen Graben zu gestatten.
Ein solcher Überbau kann dazu führen, dass sich das Geschäftsmodell des Erstverlegenden nicht mehr rechnet. (…) Das Ergebnis ist ein Hemmnis für den weiteren investitionsintensiven Glasfaserausbau insgesamt, gerade auch im Bereich der Förderprojekte.“
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