BREKO kritisiert Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur für die Teilnehmeranschlussleitung

Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

Mittwoch, 17. April 2019 um 10:56

Im Zuge der Entgeltregulierung werden – vereinfacht gesagt – die Kosten für die Leistungserbringung ermittelt und auf alle Leistungsnachfrager umgelegt. Zentrales Element dieser Kostenbasis ist der sog. „Investitionswert“ für das Netz, auf dem die Leistung erbracht wird; im Falle des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAl) also das Kupfernetz.

Hier gibt es verschiedene Methoden, um die Kostenbasis zu ermitteln. Zum einen könnte man darauf abstellen, welche „tatsächlichen Kosten“ die Telekom aktuell für das Kupfernetz hat. Da das Kupfernetz der Telekom abgeschrieben sein dürfte, wären dies nur noch die für den Betrieb und die Erhaltung (Reparatur, Wartung) von der Telekom aufgewendeten Kosten.

Die BNetzA reguliert die TAL-Zugangsentgelte derzeit allerdings auf der Basis eines „Wiederbeschaffungsansatzes“. Dabei wird ermittelt, welche Kosten die Errichtung des Netzes heute auslösen würde, also inklusive des Tiefbaus und der Verlegung von Kupferkabeln zu aktuellen Preisen.

Nachdem die BNetzA lange von einem reinen Wiederbeschaffungsansatz ausgegangen ist, hat sie in den letzten beiden Genehmigungsrunden zumindest vollständig abgeschriebene und für den Bau von Glasfasernetzen wiederverwendbare bauliche Anlagen nicht in die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten mehr einbezogen. 

Der Wiederbeschaffungsansatz führt zu deutlich höheren Entgelten, wodurch Anreize für die Vorleistungsnachfrager geschaffen werden sollen, zunehmend in eigene Infrastruktur zu investieren.

Andererseits werden ihnen durch hohe Entgelte die Mittel dazu gerade genommen, weshalb dieses Argument für den Wiederbeschaffungsansatz nicht wirklich überzeugt, zumal umgekehrt der Telekom durch hohe Entgelte für die Nutzung ihrer Bestandsinfrastruktur Anreize zu Investitionen in neue Infrastruktur genommen werden.

https://brekoverband.de/themen/breko-research/breko-breitbandstudie

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