BREKO kritisiert Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur für die Teilnehmeranschlussleitung

Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

Mittwoch, 17. April 2019 um 10:56

In der vergangenen Woche hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte „letzte Meile“, veröffentlicht.

BREKO

In dem Entscheidungsentwurf ist vorgesehen, dass die Telekom ab dem 1. Juli 2019 deutlich höhere Entgelte für den Zugang der Wettbewerber zur TAL erhalten soll. So soll in Zukunft der Preis für den Zugang am Kabelverzweiger (KVz) von derzeit 6,77 Euro auf 7,05 Euro erhöht werden, der Zugang am Hauptverteiler (HVt) sogar um zehn Prozent von bisher 10,02 Euro auf 11,19 Euro. Als Gründe für die Erhöhung nennt die Behörde in ihrem Entwurf u.a. die „signifikante Zunahme der Tiefbaupreise“, der Anstieg der Kupferpreise und die Entwicklung der Preise für die Vergabe an Auftragnehmer.

Der BREKO bewertet die Entscheidung der BNetzA äußerst kritisch.

„Das Absurde daran ist, dass die Telekom seit Jahren keinen Meter Kupferkabel mehr verlegt und keine einzige Tiefbaumaßnahme zur Verlegung von Kupferleitungen mehr veranlasst haben dürfte“, kritisiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Dennoch stellt die BNetzA die Telekom in ihren Genehmigungsentscheidungen so, als wenn sie das Kupfernetz jedes Mal wieder neu errichten würde - und das zu Lasten der Wettbewerber.“

„Auf diese Weise spendieren die Wettbewerber über die Zugangsentgelte zur letzten Meile den Büchern der Telekom alle drei Jahre ein neues Kupfernetz. Geld, das viel besser in echte Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude investiert werden könnte“, so Albers weiter.

Für den Netzinfrastrukturwechsel hin zur Glasfaser sieht der Geschäftsführer des führenden deutschen Glasfaserverbands in dem Entwurf einen herben Dämpfer: „Die Bundesnetzagentur sollte sich überlegen, ob sie im Glasfaserzeitalter die richtigen Ausbauanreize setzt“ mahnt Albers an, „solange die Telekom jede ihrer vollständig abgeschriebenen Kupferleitungen von den Wettbewerbern mit über 11 bzw. 7 Euro entgolten bekommt, hat sie wenig Anreize, in reine Glasfasernetze zu investieren.

Umgekehrt werden durch solche Entscheidungen den investitionswilligen Unternehmen wichtige Finanzmittel für den Glasfaserausbau entzogen.“ Der BREKO spricht sich daher dafür aus, die Problematik des „Wiederbeschaffungsansatzes“ der BNetzA im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu lösen.

Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude werden gleichwohl ganz überwiegend durch die Telekom-Konkurrenten errichtet. So werden derzeit über 80 Prozent der Glasfaseranschlüsse bis mindestens in die Gebäude von alternativen Anbietern zur Verfügung gestellt.

Hintergrund: „Wiederbeschaffungsansatz“:

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Deutsche Telekom, Breitband, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, Glasfaserkabel, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer, Verbände

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