Bitkom zur Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
NetzDG
Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt. Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland.
Um Rechtssicherheit für Nutzer und Betreiber zu schaffen, werden jedoch einheitliche, transparente und nachvollziehbare Meldewege und Beschwerdeverfahren benötigt, die die Verhinderung von Hate Speech und kriminellen Inhalten mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in eine ausgewogene Balance bringen. Auch diese Reform wird die Strickfehler des NetzDG nicht beseitigen. Ein kompletter Neuanfang bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz wäre besser als diese Endlos-Serie von Reformen.“
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