Bitkom zur Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
NetzDG
„Unsere Gesellschaft muss sich online wie offline entschieden gegen Hate Speech und Hasskriminalität wenden. Das bedeutet auch, dass soziale Netzwerke kein Ort sein dürfen, in denen in Posts und Kommentarspalten auf illegale Weise gehetzt, beleidigt oder gar zu Straftaten aufgerufen wird. Dass sich die Bundesregierung mit Hass im Netz befasst, ist daher gut und richtig. Das NetzDG ist dabei aus unserer Sicht ein ungeeignetes Instrument - es delegiert lediglich die genuin staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung an internationale Konzerne.
Wie wirksam das Gesetz ist – oder auch: wie groß die Kollateralschäden durch sogenanntes Overblocking sind – wissen wir allerdings bis heute nicht. Die Ergebnisse der im ursprünglichen Gesetzestext angekündigten Evaluierung der Maßnahmen nach spätestens drei Jahren liegen noch nicht vor – doch schon jetzt prescht die Regierungskoalition in diesem Jahr mit der zweiten Novelle zu diesem Gesetz vor.
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