Bitkom zur heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts zu Facebook
EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die Kartellamtsentscheidung etabliert darüber hinaus ein nationales Datensonderrecht und verstößt damit gegen den Geist der Datenschutz-Grundverordnung. Deren Ziel ist es, gleiche Datenschutzstandards für die gesamte EU zu schaffen.
Die DSGVO sieht vor, dass datenschutzrechtliche Entscheidungen nicht von nationalen Wettbewerbsbehörden getroffen werden, sondern von den dafür zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, die untereinander in einem engen EU-weiten Austausch stehen.“
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