Bitkom zum Urteil über den arbeitsrechtlichen Status von Crowdworkern

Jobs & Karriere

Mittwoch, 4. Dezember 2019 um 17:55

Beim Crowdworking werden bestimmte und zeitlich begrenzte Arbeitsaufgaben über Online-Plattformen vermittelt. Crowdworker erledigen in der Regel eher einfache Tätigkeiten, die sich oft ortsunabhängig von zu Hause oder unterwegs aus erledigen lassen. Dabei kann es beispielsweise darum gehen, eine Produkt- oder Fotodatenbank mit Schlagworten zu versehen oder Preise in Einzelhandelsgeschäften in einer Region zu recherchieren und in einer Datenbank zu erfassen. Grundsätzlich können auf diese Weise aber auch anspruchsvollere Aufgaben vergeben werden.

Crowdworker ersetzen in der Regel keine klassischen Arbeitsplätze in den Unternehmen oder Freelancer-Aufträge. Sie übernehmen vielmehr Aufgaben, die so bislang gar nicht erledigt oder von Aushilfen übernommen wurden. Von der flexiblen Arbeitsgestaltung profitieren sowohl Unternehmen als auch Crowdworker. Viele Crowdworking-Projekte ermöglichen selbstbestimmtes und flexibles Arbeiten. Das betrifft sowohl den Arbeitsumfang als auch die Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort.“

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