Bitkom zum Urteil über den arbeitsrechtlichen Status von Crowdworkern

Jobs & Karriere

Mittwoch, 4. Dezember 2019 um 17:55

Hochflexible Mikrojobs bieten Vorteile für Unternehmen und Crowdworker

BITKOM

Berlin, 4. Dezember 2019

Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass Crowdworker keine Angestellten der vermittelnden Internetplattform sind. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Wir begrüßen, dass das Landesarbeitsgericht München klarstellt, dass Crowdworker keine Angestellten der vermittelnden Internetplattform sind. Damit stärkt das Urteil die Plattformökonomie in Deutschland. Crowdworking ist eine völlig neue und hochflexible Form des Arbeitens, die überhaupt erst durch die Digitalisierung ermöglicht wird, und kann sowohl für die beauftragenden Unternehmen als auch für die Crowdworker selbst große Vorteile bieten.

Meldung gespeichert unter: Stellenmarkt, Jobs, Crowdworking, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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