Bitkom zum „Recht auf Reparatur“

Elektroschrott

Mittwoch, 11. März 2020 um 10:10

Einer davon wäre eine Steuervergünstigung für Reparaturen, damit sie für Verbraucher auch erschwinglich sind. Außerdem ist die Förderung und Erforschung neuer Technologien wichtig, wie die Herstellung von Ersatzteilen aus dem 3D-Drucker. Das ist nicht nur günstiger und umweltschonender, als Ersatzteile etwa aus Asien nach Deutschland zu fliegen – sondern es eröffnet auch die Möglichkeit, Ersatzteile für ältere Geräte herzustellen.

Geräte wie Smartphones sind zudem hochkomplex. Sie könnten nicht so flach, leicht und leistungsfähig und obendrein wasser- und staubdicht sein, wenn sie so konstruiert wären, dass jeder Nutzer sie einfach aufschrauben kann. Ein unsachgemäßes Öffnen der Geräte birgt darüber hinaus Sicherheitsrisiken – insbesondere bei sensiblen Bauteilen wie dem Akku. Ein „Recht auf Reparatur“ hätte somit einen direkten Einfluss auf die Funktionalität und die Sicherheit der Geräte – zum Nachteil der Verbraucher.

Jeder kann zudem selbst auf die Langlebigkeit seines Gerätes achten. Wer den Akku richtig lädt, Energie spart, indem er im Hintergrund laufende Apps schließt, das Gerät regelmäßig ganz ausschaltet und eine Schutzfolie auf dem Display anbringt oder eine wirkungsvolle Schutzhülle nutzt, vermeidet einen Großteil der Reparaturen. Viele Schäden treten nicht aufgrund von Materialfehlern oder Abnutzungserscheinungen auf, sondern schlicht, weil die Geräte nicht ausreichend geschützt werden.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Januar 2020 durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 878 Nutzer eines Smartphones oder Handys. Die Fragen lauteten: Hatten Sie jemals einen Defekt an Ihrem Handy bzw. Smartphone?“; „Wie sind Sie mit dem Schaden verfahren?“

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