Bitkom zum Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet

Social Media: Instant Messenger (Chat)

Freitag, 13. Dezember 2019 um 15:38

In vielen Fällen verfügen diese Unternehmen überhaupt nicht über die Passwörter, da sie ausschließlich verschlüsselt hinterlegt sind und aus gutem Grund von den Mitarbeitern der Unternehmen nicht eingesehen werden können. Man kann nur beten, dass solche hochkritischen Daten in den Behörden nicht in die falschen Hände fallen.

Kritisch sehen wir zudem die Verpflichtung für Diensteanbieter, eventuell strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern sie unaufgefordert mitsamt der IP-Adresse und Portnummer des Nutzers dem Bundeskriminalamt mitzuteilen. Gerade bei Meinungsäußerungen ist die Strafbarkeit in vielen Fällen keineswegs offensichtlich. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass Inhalte und Daten von völlig harmlosen Nutzern, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, an das BKA weitergeleitet werden. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer sind damit vorprogrammiert.

Derzeit löschen die sozialen Netzwerke Inhalte meist nach ihren sogenannten Community Standards, in wenigen verbliebenen Einzelfällen auch nach dem NetzDG. Wenn künftig in all diesen Fällen Nutzerdaten weitergeleitet werden, so ist eine hoffnungslose Überlastung der Behörden jetzt schon absehbar. Bei den Behörden werden Massen persönlicher Daten angesammelt, die letztlich mit der notwendigen Aufmerksamkeit gar nicht ausgewertet werden können. Bereits heute fehlen den Behörden die zur wirksamen Strafverfolgung notwendigen Ressourcen. Zwar ist zumindest eine neue Zentralstelle beim BKA geplant, die betroffenen Staatsanwaltschaften werden aber nicht aufgestockt.

Eine wirksame Strafverfolgung im Internet gibt es nicht zum Nulltarif. Wer mehr Daten will und dafür massive Eingriffe in die Privatsphäre der Menschen in Deutschland plant, muss zunächst einmal jene Ressourcen bereitstellen, die es zur verantwortungsvollen Verarbeitung dieser Daten braucht. Mit diesem Gesetz entledigt sich der Staat einiger besonders sensibler Kernaufgaben, überträgt sie an privatwirtschaftliche Unternehmen und stiehlt sich damit aus seiner ureigensten Pflicht – der Bekämpfung von Straftaten im Netz.“

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