Bitkom zum Gesetz gegen Hasskriminalität

Hasskommentare

Mittwoch, 19. Februar 2020 um 12:15

Berlin, 19. Februar 2020
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess gegeben.

BITKOM

Laut dem Entwurf sollen soziale Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens bestehen könnte.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Rechtsextremismus und Hasskriminalität dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, online wie offline. Und schon gar nicht darf man ihnen Schutzräume im Netz bauen, in denen sie sich ungehindert ausbreiten können. Eine effektive Strafverfolgung im Netz ist von herausragender Bedeutung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren unseres Gemeinwesens.

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz schießt über dieses Ziel allerdings weit hinaus und bricht gleichzeitig mit einigen Grundsätzen unseres Rechtsstaats. Die Auslegung der Gesetze und die Durchsetzung geltenden Rechts obliegen auch im Internet den Gerichten und Staatsanwaltschaften – nicht privaten Unternehmen. Dieser erstmals vom NetzDG eingeführte Ansatz soll nun weiter ausgedehnt werden. Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern. Grundprinzipien des Datenschutzes werden damit konterkariert.

Meldung gespeichert unter: Social Media (soziale Medien), Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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