Bitkom zum BGH-Urteil zum Geschäftsmodell von Internet-Rechtsdienstleistern
Recht
Aus Bitkom-Sicht ist der Gesetzgeber gefordert, Legal-Tech-Angeboten grundsätzlich einen Bereich zulässiger Rechtsdienstleistungen zuzuweisen. Die Unternehmen bieten vor allem für jene Fälle Lösungen an, die aufgrund des geringen Streitwerts für Rechtsanwälte ohnehin nicht attraktiv sind. Das Anwaltsmonopol wäre auch bei einer Zulassung von Legal-Tech-Angeboten also nicht gefährdet. Aus Sicht der Verbraucher schließen Legal-Tech-Angebote die Lücke zwischen ‚Recht haben‘ und ‚Recht bekommen‘, etwa bei ungerechtfertigt hoher Miete, bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Fall von Flugverspätungen, beim Widerspruch gegen Strafzettel oder bei der Erstellung einfacher juristischer Schreiben oder Dokumente.“
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