Bitkom zum BGH-Urteil zu Online-Bewertungen
Online-Bewertungsportale
Wichtig ist dabei stets, dass die Verbraucher nachvollziehen können, nach welchen Kriterien gefiltert wird. Im Sommer dieses Jahres werden die Verbraucher in diesem Zusammenhang weiter gestärkt. Dann tritt EU-weit die sogenannte P2B-Verordnung in Kraft. P2B steht für Platform-to-Business. Durch sie wird Fairness und Transparenz auf Plattformen nochmals weiterentwickelt.“
Wie eine aktuelle Studie des Bitkom ergeben hat, sind Online-Bewertungen für mehr als jeden zweiten (56 Prozent) Online-Shopper eine wichtige Entscheidungshilfe: https://bitkom.de/Presse/Presseinformation/Zweite-liest-Online-Bewertungen-Kauf
Weitere Zahlen und Informationen zum Thema Plattformen finden Sie hier: https://www.bitkom.org/Themen/Politik-Recht/Plattformen
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Online-Bewertungsportale, Hoax (Falschmeldung, Fake News), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.