Bitkom zum BGH-Urteil zu Online-Bewertungen

Online-Bewertungsportale

Dienstag, 14. Januar 2020 um 14:53

Wichtig ist dabei stets, dass die Verbraucher nachvollziehen können, nach welchen Kriterien gefiltert wird. Im Sommer dieses Jahres werden die Verbraucher in diesem Zusammenhang weiter gestärkt. Dann tritt EU-weit die sogenannte P2B-Verordnung in Kraft. P2B steht für Platform-to-Business. Durch sie wird Fairness und Transparenz auf Plattformen nochmals weiterentwickelt.“

Wie eine aktuelle Studie des Bitkom ergeben hat, sind Online-Bewertungen für mehr als jeden zweiten (56 Prozent) Online-Shopper eine wichtige Entscheidungshilfe: https://bitkom.de/Presse/Presseinformation/Zweite-liest-Online-Bewertungen-Kauf

Weitere Zahlen und Informationen zum Thema Plattformen finden Sie hier: https://www.bitkom.org/Themen/Politik-Recht/Plattformen

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